Urban Mining im Abfallrecht

Projekttitel: 
Schaffung von rechtlichen Anreizen für Urban Mining im Abfallrecht
Akronym: 
UM im AR
Zeitraum: 
2013 - 2014
Projektdurchführung: 
Denkstatt GmbH
Ressourcen Management Agentur (RMA)
RA Kanzlei Mag. Elisabeth Moser-Marzi
Unterstützt durch: 
FTI-Initiative Intelligente Produktion der FFG – Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft

Ziel ist es, basierend auf der Kategorisierung und Abschätzung des zukünftig zur Verfügung stehenden Potenzials im anthropogenen Lager die relevantesten Steuerungsmöglichkeiten insbesondere im Abfall-, Umwelt- und Anlagenrecht zu lokalisieren. Es werden Verbesserungsmöglichkeiten und die Schaffung von Erleichterungen beim Vorhaben des „Urban Mining“ insbesondere für massemäßig und ökonomisch relevante Abfälle dargestellt.

Ziel des vorliegenden Forschungsprojekts ist es, Anreize für ein zukünftig forciertes Urban Mining insbesondere im Abfallrecht zu schaffen.

Zur Erreichung dieses Zieles wurde folgendes Vorgehen gewählt: Im ersten Teil des Gesamtprojektes wird das Potenzial anthropogener Lagerstätten für ein Urban Mining aus technisch naturwissenschaftlicher Sicht kategorisiert, die relevanten Teilprozesse entlang des gesamten Produktlebenszyklus zur Quantifizierung des anthropogenen Lagers identifiziert und grob abgeschätzt. Darauf aufbauend werden im zweiten Teil des Gesamtprojektes die relevantesten Steuerungsmöglichkeiten insbesondere im Abfall-, Umwelt- und Anlagenrecht lokalisiert und Verbesserungsmöglichkeiten sowie die Schaffung von Erleichterungen beim Vorhaben des „Urban Mining“ dargestellt. Das gewählte Vorgehen erlaubt es, zielgerichtet auf die massemäßig und ökonomisch relevanten Ressourcen im anthropogenen Lager Einfluss zu nehmen.

Der vorliegende Bericht ist der Abschlussbericht des ersten Teils des Gesamtprojektes.

Der Bedarf an mineralischen Rohstoffen und Erdöl liegt bei 15 Tonnen pro Österreicher und Jahr. Die Kategorisierung der anthropogenen Lager aus technisch naturwissenschaftlicher Sicht dient dazu, das Potential für ein Urban Mining in kleinere, überschaubarere Bereiche einzuteilen, um anschließend die relevanten Gesetzte und Normen zu identifizieren. Die Auswahl der Güter orientiert sich an den massemäßig wichtigsten Güter für ein Urban Mining. Aufgrund der Erfahrungen der Studienautoren und einer Literaturrecherchewerden folgende Güter ausgewählt:

  • Sand, Kies und Natursteine
  • Erdöl (hier in Form von Kunststoffen)
  • Eisen
  • Aluminium
  • Kupfer

Um in weiterer Folge rechtliche Anreize für ein Urban Mining zu schaffen, werden die aus-gewählten, exemplarischen Güter in vier Kategorien unterteilt.

  • Tiefbau (Verkehrsinfrastruktur, Straßen, Brücken, Tunnel, etc.)
  • Netze (Infrastruktur für Wasser, Abwasser, Energie etc. also Rohre, Kabel
  • Hochbau (Gebäude)
  • Konsumgüter (Lebensdauer > 1 Jahr wie Elektrogeräte und Kfz, etc.)

In weiterer Folge wird quantifiziert, in welchen Teilprozessen des gesamten Produktlebens-zyklus das größte Lager mit der größten Lagerveränderung zu erwarten ist. Die Prozesskette umfasst folgende Teilprozesse:

  • Urproduktion (Extraktion von Rohstoffen aus der Lithosphäre)
  • Produktion (Aufbereitung der Rohstoffe zu Halbzeugen bzw. Fertigprodukten)
  • Konsum (Nutzung von Produkten in Privathaushalten und Industrie- und Gewerbe mit einer Nutzungsdauer von > 1 Jahr)
  • Abfallwirtschaft (Sammlung und Aufbereitung von Abfällen zum Zweck einer Verwertung oder Beseitigung im In- oder Ausland)
  • Recycling (Wiederverwendung, stoffliche oder sonstige Verwertung von Abfällen)

Die Quantifizierung der anthropogenen Lager erfolgt anhand bestehender Studien, deren Resultate mit Hilfe der Stoffflussanalyse erzielt wurden.

Aufgrund der bestehenden Aufgabenverteilung auf Gemeinschafts- und Nationalebene wurde eine progressive Normenidentifizierung, zuerst die EU-Rechtsbestimmungen und anschließend Bundes-, Landes und Gemeinderecht, vorgenommen. Von einer individuellen Zuordnung von Rechtsnormen auf einzelne Güter wurde zuerst Abstand genommen, da in der Regel mehrere Güter dem Regelungsregime einer Rechtsnorm unterliegen (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), die individuelle Regelung eines einzelnen Stoffes (z.B. EU-Verordnung für ein Abfallende von Kupferschrott) stellt die Ausnahme dar.

 

Im Rahmen der „SWOT-Analyse“ werden die Gesetzesbestimmungen hinsichtlich ihrem „Urban Mining“-Potential in Zusammenhang mit den ausgewählten Gütern kategorisiert. Bei der Bearbeitung der Arbeitspakete wurden sämtliche Lebenszyklusphasen eines Stoffes oder Produktes berücksichtigt und nicht ausschließlich das Abfallstadium. Daher wurden sämtliche relevanten Rechtsnormen auf ihr Einflusspotential zum Urban Mining analysiert. 

Bei der Identifizierung und Analyse der Gesetze wurden die Lagerstätten aus einem mengenmäßigen Blickwinkel in Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung der Lagerstätten betrachtet; „wohlgelittene“ Kategorien von Urban Mining, die kein oder lediglich ein geringes Verbesserungspotential aufweisen, wurden am Rande analysiert. Rechtsnormen bezüglich Lagerstätten mit einer höheren Verbesserungsbedürftigkeit wurden daher intensiver behandelt.

AnhangGröße
Endbericht FFG Urban Mining # 838938 Technischer Teil AP 2 & AP 3 (Version 1.0).pdf2.07 MB
Endbericht FFG Urban Mining # 838938 Rechtlicher Teil AP 4 AP5 & AP 7 (Version 1.0).pdf1.27 MB
Endbericht FFG Urban Mining # 838938 SWOT-Analyse & Verbesserungspotenziale AP 6 & AP 8 (Version 1.0).pdf775.8 KB